Unsere Struktur

Zweck des Vereins ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4. AO), die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) und zur Unterstützung von in Not geratenen Personen im Sinne des § 53 AO.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revision. Alle drei Vorstände und die Revision üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Verein rautenherz Organigramm

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Vereinsorgan und damit für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß der Vereinssatzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind im Einzelnen wie folgt:

  • Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes.
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt.
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins.
  • Bestimmung der Anzahl und der Revisoren sowie Entgegennahme des Berichts.

Vorstand

Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Er führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.

Der Vorstand ist berechtigt, eine/n Geschäftsführer/in mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.

Gemeinnützige Unternehmergesellschaft

Im Jahr 2018 haben wir die rautenherz gUG (haftungsbeschränkt) gegründet. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft mit dem Ziel, den gemeinnützigen Verein rautenherz und seine wichtigen Projekte zu finanzieren.

Organisation rautenherz Organigramm

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der rautenherz gUG (haftungsbeschränkt)

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an den Verein rautenherz e.V. zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieses Vereins.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Martin Rüssel
Martin RüsselGeschäftsführer
Rainer Ferslev
Rainer FerslevGeschäftsführer